Die Zugewinngemeinschaft ist ein Begriff, der im deutschen Familienrecht verwendet wird. Er beschreibt den gesetzlichen Güterstand, der automatisch entsteht, wenn ein Ehepaar keine gesonderte Vereinbarung getroffen hat. Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um das gesetzliche Güterrecht, bei dem das Vermögen der Ehepartner vor und während der Ehe getrennt bleibt.

Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners wird das während der Ehe erworbene Vermögen hälftig aufgeteilt. Dabei wird der Zugewinn, also die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endvermögen, ermittelt und ausgeglichen. Die Zugewinngemeinschaft hat zum Ziel, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Eheleuten zu schaffen und Sicherheit für beide Partner zu bieten.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Zugewinngemeinschaft durch einen Ehevertrag ausgeschlossen oder abgeändert werden kann. In diesem Fall gelten die vertraglichen Vereinbarungen bezüglich des Vermögens der Ehepartner.