Das Zustimmungsgesetz ist ein Begriff aus dem deutschen Recht und kommt vor allem im Bereich des Verfassungsrechts zum Einsatz. Es handelt sich dabei um ein Gesetz, das die Zustimmung des Bundesrates oder einer anderen bestimmten Stelle vorschreibt, damit ein bestimmter Rechtsakt gültig wird oder vollzogen werden kann.

Ein typisches Beispiel für ein Zustimmungsgesetz ist das Zustimmungsgesetz zum Abschluss von Staatsverträgen. Laut Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes bedürfen bestimmte Staatsverträge der Zustimmung des Bundesrates. Solange diese Zustimmung nicht erteilt ist, kann der Vertrag nicht vollzogen werden.

Die Rechtsfolge einer fehlenden Zustimmung kann je nach Einzelfall verschieden sein. In einigen Fällen kann die fehlende Zustimmung dazu führen, dass der Rechtsakt oder Vertrag nichtig oder unwirksam ist. In anderen Fällen kann die Durchführung des Rechtsakts vorübergehend ausgesetzt werden, bis die Zustimmung nachgeholt wurde.

Insgesamt dient das Zustimmungsgesetz dazu, die Mitwirkung und Kontrolle bestimmter Stellen bei der Gesetzgebung sicherzustellen und damit die demokratische Legitimation von Rechtsakten zu gewährleisten.