Die Zwangsvollstreckung ist ein Verfahren, das von einem Gläubiger eingeleitet werden kann, um ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid gegenüber dem Schuldner durchzusetzen. Dabei wird die Zwangsvollstreckung vom Gericht angeordnet und ermöglicht dem Gläubiger, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners sein Recht auf Erfüllung der ihm zustehenden Ansprüche durchzusetzen.

Die Zwangsvollstreckung kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Eine Möglichkeit ist die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, bei der dieser zum Beispiel Pfändungen oder Durchsuchungen vornehmen kann. Eine andere Möglichkeit ist die Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens, um eine Immobilie des Schuldners zu veräußern und den Erlös an den Gläubiger zu übertragen.

Die Zwangsvollstreckung kann jedoch nur erfolgen, wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirkt hat, zum Beispiel ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Zudem muss der Gläubiger die Zwangsvollstreckung bei Gericht beantragen und entsprechende Vollstreckungstitel vorlegen.

Die Zwangsvollstreckung hat das Ziel, dem Gläubiger zu seinem ihm zustehenden Recht zu verhelfen und die Durchsetzung von Ansprüchen zu ermöglichen. Sie stellt somit ein bedeutsames Instrument des deutschen Zivilrechts dar.