BGH: Verurteilungen im „Allgäuer Tierschutzskandal“ rechtskräftig

Freitag, 04.08.2023

Im „Allgäuer Tierschutzskandal“ hat das Landgericht Memmingen zwei Landwirte wegen mehrerer Fälle der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren verurteilt. Das Urteil vom 25. Juli 2023 mit dem Aktenzeichen 1 StR 145/23 ist rechtskräftig. Ein Angeklagter erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie ein fünfjähriges Verbot landwirtschaftlicher Nutztierhaltung. Der andere Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Landgericht stellte fest, dass die Angeklagten als verantwortliche Tierhalter gegen ihre Pflicht verstießen, bei den von ihnen gehaltenen Rindern unverzüglich Maßnahmen zur Behandlung kranker Tiere zu ergreifen. Sie versäumten es, einen Tierarzt hinzuzuziehen, und fügten den Rindern dadurch länger anhaltende erhebliche Schmerzen zu. Ein Angeklagter enthornte zudem acht Kälber ohne geeignete Schmerzmittelgabe.

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil wurden vom 1. Strafsenat überprüft, blieben jedoch erfolglos. Somit ist das landgerichtliche Urteil rechtskräftig.

Die Vorschriften, die in diesem Fall maßgeblich waren, sind die Paragraphen 17 und 20 des Tierschutzgesetzes sowie der Paragraph 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Paragraph 17 besagt, dass Personen, die einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügen, mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können. Paragraph 20 ermöglicht es dem Gericht, jemandem, der wegen einer rechtswidrigen Tat nach Paragraph 17 verurteilt wird oder bei dem Schuldunfähigkeit festgestellt wird, das Halten von Tieren zu verbieten. Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes legt fest, dass Tierhalter dazu verpflichtet sind, ihre Tiere angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung regelt die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere und verlangt unter anderem, dass bei Bedarf unverzüglich Maßnahmen zur Behandlung kranker Tiere ergriffen werden und ein Tierarzt hinzugezogen wird.

Das landgerichtliche Urteil erging nach einem langwierigen Verfahren. Die Taten fanden im Zeitraum von mehreren Jahren statt. Die Landwirte hatten offenbar systematisch gegen die Tierschutzbestimmungen verstoßen und ihre Tiere unnötigem Leid ausgesetzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten ihre Verantwortung als Tierhalter grob vernachlässigt hatten.

Der „Allgäuer Tierschutzskandal“ hatte bereits im Jahr 2019 für Aufsehen gesorgt, als die ersten Vorwürfe gegen die beiden Landwirte laut wurden. Es gab Berichte über schlechte Haltungsbedingungen, unzureichende Versorgung der Tiere und brutale Behandlungsmethoden. Die Tierschutzorganisationen alarmierten die Behörden, die daraufhin Ermittlungen einleiteten.

Das Landgericht Memmingen sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten nicht nur gegen das Tierschutzgesetz, sondern auch gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstoßen hatten. Der Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes schützt Wirbeltiere vor länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen und Leiden. Die Tierhalter sind verpflichtet, sofortige Maßnahmen zur Behandlung kranker Tiere zu ergreifen und einen Tierarzt hinzuzuziehen, wenn nötig. Durch ihr Fehlverhalten hatten die Angeklagten ihren Rindern erhebliches Leid zugefügt.

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