VG Frankfurt am Main: Pressemitteilung des Bürgermeisters zu Veranstaltung mit Isreal-Bezug rechtswidrig

Freitag, 16.06.2023

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in einem Urteil vom 4. Mai 2023 festgestellt, dass eine Pressemitteilung des Bürgermeisters der Stadt rechtswidrig war. Die Klägerin, Mitglied der „Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe A-Stadt“, hatte gegen diese Äußerung geklagt, da sie ihre persönlichen Rechte verletzt sah.

Der Bürgermeister hatte in der Pressemitteilung die Absage einer geplanten Veranstaltung gefordert, an der die Klägerin als Rednerin teilnehmen sollte. Er bezeichnete die Veranstaltung als „Sympathisanten-Treffen der antisemitischen Israelhasser“ und warf der BDS-Bewegung, die die Klägerin unterstützt, Antisemitismus vor.

Das Gericht urteilte, dass der Bürgermeister mit seinen Äußerungen gegen das Sachlichkeitsgebot und den Grundsatz der verhältnismäßigen Äußerungsbefugnis verstoßen habe. Zwar sei es grundsätzlich in Ordnung, dass ein Bürgermeister sich öffentlich äußert, jedoch müsse er dabei die Regeln eines rationalen und sachlichen Diskurses einhalten. Die Äußerungen des Bürgermeisters seien jedoch diffamierend und hätten die Möglichkeit zur argumentativen Auseinandersetzung mit den Teilnehmern der Veranstaltung unterbunden. Die Bezeichnung der Veranstaltung als antisemitisch sei jedoch zulässig, da sie auf einem vertretbaren Tatsachenkern beruhe.

Die Klage wurde teilweise abgewiesen, da die Klägerin keine Klagebefugnis bezüglich der Entziehung von Förderung durch die Stadt hatte.

Link zum Originaltext der Entscheidung