Ein Abhilfebescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde auf einen Widerspruch eines Bürgers reagiert. Wenn ein Bürger mit einem Verwaltungsakt nicht einverstanden ist, kann er innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen. Die Behörde prüft dann den Widerspruch erneut und kann entweder den Verwaltungsakt aufheben oder bestätigen. Wenn der Widerspruch erfolgreich ist, erlässt die Behörde einen Abhilfebescheid, der den ursprünglichen Verwaltungsakt ersetzt. Gegen den Abhilfebescheid kann der Bürger in der Regel klagen, wenn er auch mit diesem nicht zufrieden ist.