Der Ablauf eines Strafverfahrens gliedert sich in verschiedene Phasen. Zunächst erfolgt die Einleitung des Verfahrens durch Anzeige, Strafantrag oder Ermittlung der Polizei. Daraufhin folgen Ermittlungen, bei denen Beweise gesammelt und der Tatverdächtige vernommen wird. Anschließend entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob es genügend Beweise für eine Anklage gibt. Kommt es zur Anklageerhebung, wird der Fall vor Gericht verhandelt. Im Gerichtsverfahren haben alle Beteiligten die Möglichkeit, Beweise vorzulegen und Zeugen zu hören. Schließlich wird das Urteil verkündet, das eine Verurteilung oder einen Freispruch beinhalten kann. Gegen das Urteil kann unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel eingelegt werden.