Die Allgemeinverbindlichkeit bezeichnet die Rechtsfolge, dass eine Tarifvereinbarung für eine ganze Branche oder für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche verbindlich wird, auch wenn sie nicht Tarifvertragsparteien sind. Tarifverträge können durch das zuständige Ministerium oder eine andere zuständige Behörde für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Durch die Allgemeinverbindlichkeit werden auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht tarifgebunden sind, an die Tarifvereinbarung gebunden und müssen sich an die darin festgelegten Regelungen halten. Die Allgemeinverbindlichkeit dient dazu, gleiche Arbeitsbedingungen in einer Branche zu schaffen und eine Verzerrung des Wettbewerbs zu verhindern.