Eine Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an eine unbestimmte Anzahl von Personen richtet und generell-abstrakt geregelt ist. Sie wird von einer Behörde erlassen und enthält eine Rechtsanordnung, die für alle Betroffenen gleichermaßen gilt. Eine Allgemeinverfügung wird häufig in Fällen erlassen, in denen eine Vielzahl von Einzelfällen gleichermaßen betroffen sind und es nicht praktikabel ist, für jeden Einzelfall einen gesonderten Verwaltungsakt zu erlassen. Allgemeinverfügungen sind sofort vollziehbar und können gerichtlich überprüft werden. Sie müssen jedoch die Voraussetzungen des Verwaltungsrechts erfüllen und dürfen keine Grundrechte oder gesetzlichen Bestimmungen verletzen.