Die Amtsanwaltschaft ist eine besondere Form der Staatsanwaltschaft und bezeichnet die Staatsanwaltschaft in ihrem Ermittlungsbereich. Die Aufgabe der Amtsanwaltschaft ist es, Straftaten zu verfolgen und die strafrechtlichen Ermittlungen durchzuführen. Sie prüft, ob ein Anfangsverdacht besteht und ob es genügend Beweise gibt, um ein Strafverfahren einzuleiten. Die Amtsanwaltschaft hat die Befugnis, Zeugen zu vernehmen, Beweismittel zu sichern und eine Anklage zu erheben. Sie ist unabhängig und objektiv und vertritt die Interessen der Allgemeinheit. Die Amtsanwaltschaft ist eine wichtige Institution im Strafverfahren und trägt dazu bei, dass Straftaten strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.