Der Anfangsverdacht ist eine Voraussetzung für die Einleitung eines Strafverfahrens. Er bezeichnet den Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde und eine bestimmte Person als Täter infrage kommt. Der Anfangsverdacht ist die erste Stufe der Strafverfolgung und wird von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei geprüft. Liegt ein hinreichender Anfangsverdacht vor, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die strafrechtlichen Ermittlungen werden aufgenommen. Der Anfangsverdacht ist noch keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung, sondern nur ein erster Hinweis auf eine mögliche Straftat. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen müssen genügend Beweise gesammelt werden, um eine Anklage zu erheben und ein Strafverfahren durchzuführen.