Der Angeklagte ist im Strafverfahren die Person, gegen die eine Anklage erhoben wurde und die sich vor Gericht verantworten muss. Der Angeklagte ist der Beschuldigte in einem Strafverfahren und hat das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern und seine Verteidigung vorzubringen. Im Laufe des Strafverfahrens kann der Angeklagte durch Beweisanträge und Einlassungen seine Unschuld oder bestimmte Entlastungsumstände darlegen. Der Angeklagte genießt im Strafverfahren den Grundsatz der Unschuldsvermutung, das heißt, er gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld vor Gericht bewiesen ist. Das Strafverfahren endet mit einem Urteil, das über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheidet.