Der Angeschuldigte ist im Strafverfahren die Person, gegen die ein Anfangsverdacht besteht und der eine Straftat vorgeworfen wird. Im Gegensatz zum Angeklagten steht der Angeschuldigte zu Beginn des Strafverfahrens, wenn die Ermittlungen noch laufen und noch keine Anklage erhoben wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Angeschuldigten, um genügend Beweise für eine Anklage zusammenzutragen. Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind und ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft eine Anklage erheben und das Strafverfahren gegen den Angeschuldigten vor Gericht bringen. Der Angeschuldigte hat während des Ermittlungsverfahrens bestimmte Rechte, wie das Recht auf Akteneinsicht und das Recht auf anwaltlichen Beistand.