Die Annahme der Erbschaft ist die rechtliche Handlung, durch die ein Erbe das Erbe eines Verstorbenen annimmt und somit in die Rechtsstellung des Verstorbenen eintritt. Die Annahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Die ausdrückliche Annahme erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, während die konkludente Annahme durch Handlungen erfolgt, die auf eine Annahme hindeuten, wie zum Beispiel die Verwaltung oder Nutzung des Erbes. Mit der Annahme der Erbschaft gehen alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen auf den Erben über, einschließlich der Vermögenswerte und Schulden. Die Annahme der Erbschaft kann auch ausgeschlagen werden, wenn der Erbe die Erbschaft nicht annehmen möchte oder ausgeschlossen ist.