Die Annexkompetenz ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht und bezeichnet die Befugnis einer Behörde, zusätzlich zu ihrer eigentlichen Aufgabe auch Nebenaufgaben oder Hilfsbefugnisse wahrzunehmen, die zur Erfüllung ihrer Hauptaufgabe notwendig oder zweckmäßig sind. Die Annexkompetenz ergibt sich aus dem Grundsatz der Zweckmäßigkeit und soll sicherstellen, dass die Behörde ihre Hauptaufgabe effektiv und sachgerecht erfüllen kann. Die Annexkompetenz ist jedoch begrenzt und darf nicht über das gesetzlich vorgegebene Maß hinausgehen. Sie darf nur für Aufgaben angewandt werden, die mit der Hauptaufgabe in einem engen Zusammenhang stehen und ihr dienen. Die Annexkompetenz ist wichtig für eine effiziente und rechtmäßige Aufgabenerfüllung der Behörden.