Der Anspruch ist ein Rechtsbegriff, der im Zivilrecht die Forderung einer Person gegenüber einer anderen Person oder Institution bezeichnet. Ein Anspruch entsteht, wenn eine rechtliche Grundlage (Anspruchsgrundlage) vorliegt, die die betroffene Person berechtigt, eine Leistung, eine Handlung oder eine Zahlung von einer anderen Person zu verlangen. Ansprüche können vertraglich vereinbart sein, sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben oder aufgrund einer ungerechtfertigten Bereicherung entstehen. Der Anspruch berechtigt die betroffene Person dazu, die Erfüllung des Anspruchs einzufordern und gegebenenfalls vor Gericht durchzusetzen. Der Anspruch ist ein zentrales Instrument des Rechtsschutzes und ermöglicht es, Rechtsverletzungen zu ahnden und das Rechtsgleichgewicht zwischen den Parteien herzustellen.