Die Antragstellung bezeichnet den Akt, einen förmlichen Antrag oder ein Gesuch bei einer Behörde, einem Gericht oder einer anderen Institution einzureichen. Ein Antrag ist eine rechtliche Erklärung, mit der eine Person eine bestimmte Leistung, Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Entscheidung beantragt. Die Antragstellung kann schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen, je nach den Vorgaben der betreffenden Institution. Mit der Antragstellung bringt die antragstellende Person ihren Willen und ihre Absichten gegenüber der zuständigen Stelle zum Ausdruck und bittet um eine entsprechende Entscheidung. Die Antragstellung ist ein bedeutsames Instrument, um Rechte und Ansprüche geltend zu machen und staatliche Leistungen oder Rechtsschutz zu erhalten.