Die Aufhebung von Verwaltungsakten bezeichnet die Rücknahme oder Beseitigung eines rechtskräftigen Verwaltungsakts durch die zuständige Behörde. Verwaltungsakte können aus verschiedenen Gründen aufgehoben werden, wie zum Beispiel aufgrund von Rechtsfehlern, Formfehlern, inhaltlichen Fehlern, neuen Erkenntnissen oder Veränderungen der Sachlage. Die Aufhebung von Verwaltungsakten erfolgt in der Regel durch einen Verwaltungsakt oder eine Verwaltungsentscheidung, gegen die unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch oder Klage erhoben werden kann. Die Aufhebung von Verwaltungsakten ist ein wichtiger Bestandteil des Verwaltungsrechts und dient der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit in der Verwaltung.