Die Auslieferung bezeichnet die Herausgabe einer Person an einen anderen Staat, um dort Strafverfolgung oder Strafvollstreckung zu ermöglichen. Die Auslieferung kann aufgrund eines Auslieferungsersuchens erfolgen, das von der ersuchenden Behörde oder dem ersuchenden Staat gestellt wird. Die Auslieferung ist ein komplexes Verfahren, das rechtliche, politische und zwischenstaatliche Aspekte umfasst und in der Regel aufgrund von bilateralen oder multilateralen Abkommen geregelt ist. Die Auslieferung kann aus verschiedenen Gründen verweigert werden, wie zum Beispiel bei Verfolgung wegen politischer Delikte, bei Verstoß gegen das Prinzip der Doppelbestrafung oder bei Gefährdung der Menschenrechte. Die Auslieferung ist ein bedeutsames Instrument der internationalen Strafverfolgung und der Zusammenarbeit zwischen den Staaten.