Die Ausschlagung der Erbschaft bezeichnet die rechtliche Handlung eines Erben, das Erbe nicht anzunehmen oder auszuschlagen. Die Ausschlagung ist möglich, wenn der Erbe das Erbe nicht antreten möchte oder wenn er durch die Annahme des Erbes in finanzielle Schwierigkeiten geraten würde. Die Ausschlagung muss innerhalb einer bestimmten Frist und gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Durch die Ausschlagung wird der Erbe von allen Verpflichtungen und Haftungsrisiken des Erbes befreit, aber auch von allen Rechten und Ansprüchen. Die Ausschlagung ist eine wichtige Entscheidung, die gut überlegt sein sollte, da sie nicht rückgängig gemacht werden kann und das Erbe in diesem Fall an andere Erben oder an den Staat fallen kann.