Die Begnadigung ist ein Akt der Gnade und bezeichnet die Aufhebung oder Milderung einer Strafe durch den Staatsoberhaupt oder eine andere zuständige Behörde. Sie kann auf Antrag des Verurteilten oder auch von Amts wegen gewährt werden. Die Begnadigung ist ein außergewöhnliches Mittel der Rechtsprechung und kommt nur in besonderen Fällen zum Einsatz. Sie soll eine unbillige oder zu harte Bestrafung korrigieren oder humanitäre Gründe berücksichtigen. Die Begnadigung ist jedoch kein Rechtsanspruch, sondern ein Akt des Ermessens. In vielen Ländern ist die Begnadigung in der Verfassung oder durch spezielle Gesetze geregelt.