Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine Bundesoberbehörde in Deutschland und zuständig für die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik und die Arbeitsvermittlung. Die BA ist eine selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ihre Aufgaben umfassen die Vermittlung von Arbeitsuchenden in Arbeit, die Zahlung von Arbeitslosengeld und anderen Sozialleistungen, die Förderung von Arbeitsmarktmaßnahmen und die Erfassung von Arbeitsmarktstatistiken. Die BA ist eine wichtige Institution der Arbeitsmarktpolitik und trägt dazu bei, Arbeitslosigkeit zu reduzieren, die Fachkräftesicherung zu unterstützen und die Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt zu fördern.