Das Bundessozialgericht (BSG) ist das oberste Gericht in Deutschland für das Sozialrecht. Es hat seinen Sitz in Kassel und ist das letzte Rechtsmittelgericht für Revisionen gegen Entscheidungen der Landessozialgerichte. Das Bundessozialgericht entscheidet über Streitigkeiten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung, wie etwa der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Es befasst sich auch mit Streitigkeiten im Bereich des Sozialhilferechts und des Schwerbehindertenrechts. Das Bundessozialgericht hat die Aufgabe, eine einheitliche Rechtsprechung im Sozialrecht sicherzustellen und die Rechte der Versicherten und Leistungsempfänger zu wahren. Seine Urteile haben große Bedeutung für die Sozialversicherungssysteme und die soziale Sicherheit in Deutschland.