Die gebundene Entscheidung ist ein Rechtsbegriff, der in Bezug auf Verwaltungsakte verwendet wird. Eine gebundene Entscheidung liegt vor, wenn eine Behörde bei ihrem Verwaltungsakt an eine eindeutige gesetzliche Regelung oder Vorgabe gebunden ist. Das bedeutet, dass die Behörde keinen eigenen Ermessensspielraum hat und die Entscheidung zwingend an das geltende Recht gebunden ist. Die Behörde muss die Entscheidung treffen, die das Gesetz vorsieht, ohne dabei eigene Wertungen oder Interpretationen einzubringen. Im Gegensatz dazu steht die Ermessensentscheidung, bei der die Behörde einen gewissen Spielraum hat und unter mehreren rechtlich möglichen Optionen eine Wahl treffen kann.