Der Erbfall tritt mit dem Tod einer Person ein, wenn ein Erblasser verstirbt und somit sein Nachlass an seine Erben übergeht. Mit dem Erbfall beginnt die gesetzliche oder testamentarisch angeordnete Erbfolge, bei der die Erben ermittelt und das Erbe verteilt wird. Der Erbfall löst verschiedene rechtliche Folgen aus, wie die Übertragung des Eigentums an den Erben und die Entstehung von Erbschaftssteuerpflichten. Es ist zu beachten, dass der Erbfall ordnungsgemäß und zeitnah abgewickelt wird, um Rechtsunsicherheiten und Streitigkeiten unter den potenziellen Erben zu vermeiden. Eine Erbschaft kann durch Testament oder Erbvertrag geregelt werden, was den Übergang des Nachlasses klarer regelt.