Der Erbschein ist ein behördliches Dokument, das die Erbenstellung einer Person rechtlich bescheinigt. Er dient als Nachweis, dass eine bestimmte Person das Erbe angetreten hat und somit befugt ist, über das Vermögen des Erblassers zu verfügen. Der Erbschein wird auf Antrag beim Nachlassgericht ausgestellt und ist in der Regel erforderlich, um bestimmte Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Erbschaft durchzuführen, wie beispielsweise die Umschreibung von Grundstücken oder die Kontoverwaltung. Der Erbschein bestätigt die Identität des Erben, die Erbfolge und den Umfang des Erbrechts. Die Ausstellung des Erbscheins erfolgt nach den Regelungen des Erbrechts und dient der Sicherheit im Rechtsverkehr.