Die Ermächtigungsgrundlage ist eine gesetzliche Regelung, die einer Behörde, einer Institution oder einem Amt die rechtliche Befugnis erteilt, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen oder Entscheidungen zu treffen. Sie bildet die Grundlage für die Ausübung eines bestimmten Handlungsspielraums und ermöglicht es der Behörde, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eigenverantwortlich zu handeln. Die Ermächtigungsgrundlage muss klar und eindeutig formuliert sein und die Grenzen der Ermächtigung deutlich abstecken. Wenn eine Behörde eine Maßnahme ergreift, die nicht durch eine Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist, kann dies rechtswidrig sein und möglicherweise zu Anfechtungen oder Schadensersatzansprüchen führen.