Ermessen bezeichnet im juristischen Kontext den Spielraum, den eine Behörde oder eine Institution bei der Entscheidung über einen Sachverhalt hat. Wenn ein Verwaltungsakt oder eine gerichtliche Entscheidung im Ermessen einer Behörde liegt, bedeutet dies, dass die Behörde bei der Entscheidung zwischen mehreren rechtlich möglichen Optionen eine Wahl treffen kann. Die Ausübung des Ermessens muss dabei nach bestimmten rechtlichen Kriterien erfolgen und darf nicht willkürlich oder unverhältnismäßig sein. Ermessen ermöglicht es den Behörden, auf individuelle Besonderheiten eines Falles einzugehen und gerechte Entscheidungen zu treffen, die dem konkreten Sachverhalt angemessen sind.