Das Ermittlungsverfahren ist ein zentrales Element des Strafverfahrens und dient der Aufklärung einer Straftat. Es wird von den Strafverfolgungsbehörden durchgeführt und umfasst die Ermittlung und Sammlung von Beweisen, Zeugenaussagen und Indizien, um den Sachverhalt zu klären und den Tatverdächtigen zu ermitteln. Während des Ermittlungsverfahrens können verschiedene Maßnahmen, wie beispielsweise Hausdurchsuchungen, Zeugenbefragungen oder Abhörmaßnahmen, durchgeführt werden. Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens dienen als Grundlage für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob ein Strafverfahren eröffnet und Anklage erhoben wird. Das Ermittlungsverfahren unterliegt bestimmten rechtlichen Vorgaben und soll faire und rechtsstaatliche Ermittlungen gewährleisten.