Die Ersatzvornahme ist eine Maßnahme, die von Behörden ergriffen wird, wenn eine Verpflichtung nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde. Dabei ergreift die Behörde selbst die notwendigen Handlungen, um die Verpflichtung zu erfüllen, und lässt die Kosten dafür dem Verpflichteten in Rechnung stellen. Die Ersatzvornahme kommt vor allem im öffentlichen Recht zur Anwendung, beispielsweise wenn Bauvorschriften nicht eingehalten werden oder Umweltauflagen nicht erfüllt werden. Sie dient dazu, das öffentliche Interesse und Rechtsgüter zu schützen und die Durchsetzung von Verpflichtungen sicherzustellen.