Das Europarecht umfasst die Rechtsnormen, die in der Europäischen Union (EU) gelten. Es besteht aus EU-Verträgen, EU-Verordnungen, EU-Richtlinien und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Das Europarecht hat Vorrang vor nationalem Recht und gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Es regelt unter anderem den Binnenmarkt, die Wettbewerbsregeln, den Umweltschutz, den Schutz der Verbraucher und die Freizügigkeit von Personen. Das Europarecht wird von der Europäischen Kommission überwacht und von den nationalen Gerichten der EU-Mitgliedsstaaten angewendet. Bei Rechtsstreitigkeiten kann der Europäische Gerichtshof angerufen werden.