Die Fachaufsicht bezeichnet die übergeordnete Kontrolle und Leitungstätigkeit einer Behörde über eine andere Behörde. Ziel der Fachaufsicht ist es, die rechtmäßige und zweckmäßige Aufgabenerfüllung der untergeordneten Behörde sicherzustellen. Die Fachaufsicht umfasst Aufgaben wie die Kontrolle der rechtlichen und fachlichen Korrektheit von Entscheidungen, die Anordnung von Weisungen, die Gewährleistung der Einheitlichkeit der Verwaltungspraxis und die Unterstützung der untergeordneten Behörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Fachaufsicht wird in der Regel von einer übergeordneten Behörde ausgeübt, die über entsprechende Fachkompetenz verfügt.