Der Freibeweis ist ein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass das Gericht bei der Bewertung von Beweisen frei ist und diese nach eigenem Ermessen würdigen kann. Im Gegensatz zum Strengbeweis, bei dem eine strengere Beweisführung erforderlich ist, ermöglicht der Freibeweis dem Gericht eine flexiblere Herangehensweise.

Dies bedeutet, dass das Gericht nicht an starre Vorgaben zur Beweisführung gebunden ist, sondern die vorliegenden Beweismittel nach ihrem freien, nicht rechtsförmlichen Ermessen würdigen kann. Dabei kann das Gericht auch Indizien oder Vermutungen heranziehen, um seine Entscheidung zu treffen. Es ist jedoch wichtig, dass die Beweise nachvollziehbar dargestellt und bewertet werden, damit die Urteilsfindung transparent bleibt.

Der Freibeweis findet vor allem im Zivilprozess Anwendung, bei dem es um die Klärung von Ansprüchen und Rechtsverhältnissen zwischen Privatpersonen geht. Im Strafprozess hingegen gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten), sodass eine Verurteilung aufgrund des Freibeweises eher selten ist.