Der Begriff „Gebietskörperschaft“ bezeichnet im Rechtswesen eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die bestimmte staatliche Aufgaben und Verwaltungsaufgaben in einem abgegrenzten territorialen Gebiet wahrnimmt. Gebietskörperschaften können sowohl Bund, Länder oder Städte und Gemeinden sein.

Gebietskörperschaften haben eigene Rechte und Pflichten und sind für die Verwaltung und Organisation ihres territorialen Gebietes zuständig. Sie haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und können rechtliche Handlungen ausführen, Verträge abschließen und Klagen erheben.

Gleichzeitig unterliegen Gebietskörperschaften bestimmten rechtlichen Beschränkungen und Gesetzen, die ihre Zuständigkeiten und Kompetenzen regeln. Die genauen Bestimmungen zur Gebietskörperschaft variieren von Land zu Land und sind in den jeweiligen Verfassungen und Gesetzen festgelegt.

Da Gebietskörperschaften oft im öffentlichen Interesse handeln und hoheitliche Befugnisse ausüben, unterliegen sie einer besonderen Rechtsaufsicht durch übergeordnete staatliche Behörden.