Eine erhebliche Gehbehinderung im Sinne des Rechts liegt vor, wenn eine Person aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung dauerhaft in ihrer Fortbewegungsfähigkeit eingeschränkt ist. Im Gegensatz zu einer außergewöhnlichen Gehbehinderung ist eine erhebliche Gehbehinderung weniger schwerwiegend, aber dennoch relevant für die rechtliche Bewertung von Situationen oder Ansprüchen.

Eine erhebliche Gehbehinderung kann verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise chronische Erkrankungen, Unfallfolgen oder altersbedingte Einschränkungen. Sie kann sowohl das Gehen an sich als auch das Treppensteigen oder das Bewegen auf unebenen Untergründen betreffen.

Im Rechtssystem sind Personen mit einer erheblichen Gehbehinderung unter Umständen berechtigt, spezielle Unterstützungsleistungen oder Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen. Diese können dazu dienen, die Mobilität zu verbessern und die Teilnahme am Alltagsleben zu erleichtern. Beispiele für solche Leistungen sind Rollstühle, Gehhilfen oder spezielle Transportmöglichkeiten.

Die Feststellung einer erheblichen Gehbehinderung erfolgt in der Regel durch medizinische Gutachten und wird von den zuständigen Behörden geprüft. Die betroffene Person muss nachweisen, dass ihre Gehfähigkeit so stark beeinträchtigt ist, dass sie im Vergleich zu einer nicht beeinträchtigten Person erhebliche Schwierigkeiten hat, sich fortzubewegen.