Eine genehmigungsbedürftige Anlage ist eine Einrichtung, die einer Genehmigung durch eine zuständige Behörde bedarf, bevor sie betrieben werden darf. Solche Anlagen können zum Beispiel Fabriken, Kraftwerke, Chemiefabriken, Abfallbehandlungsanlagen oder andere Einrichtungen sein, die ein hohes Risiko für die Gesundheit, die Umwelt oder die öffentliche Sicherheit darstellen.

Die Genehmigungsbedürftigkeit einer Anlage wird durch spezifische Gesetze oder Verordnungen festgelegt, die die Anforderungen und Verfahren für die Erteilung solcher Genehmigungen regeln. Die zuständige Behörde prüft in der Regel den Antrag auf Genehmigung und stellt sicher, dass die Anlage alle relevanten Vorschriften und Standards erfüllt.

Die Genehmigung einer solchen Anlage kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel der Einhaltung von Umweltauflagen, der Sicherheit der Anlage, der Einhaltung von Bauvorschriften und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. In einigen Fällen kann die Genehmigung mit bestimmten Auflagen verbunden sein, die während des Betriebs der Anlage erfüllt werden müssen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den geltenden Standards entspricht.