Unter dem Begriff „gute Führung“ versteht man im juristischen Kontext das Verhalten einer Person, das den gesetzlichen Anforderungen und den allgemeinen moralischen Grundsätzen entspricht. Eine Person wird als „gut geführt“ angesehen, wenn sie nachweislich keine Straftaten begangen hat und sich an die geltenden Regeln hält. Die Prüfung der „guten Führung“ kann beispielsweise im Zusammenhang mit der Vergabe von bestimmten Berufs- oder Gewerbeerlaubnissen erfolgen.

Die „gute Führung“ wird anhand von verschiedenen Faktoren beurteilt, wie beispielsweise der Eintragung im Strafregister, Vorstrafen oder aktuellen Ermittlungsverfahren. Es kann auch erforderlich sein, Referenzen oder Empfehlungsschreiben vorzulegen, um die „gute Führung“ nachzuweisen. In einigen Fällen kann bei Zweifeln an der „guten Führung“ eine mündliche Anhörung oder eine Überprüfung durch eine spezielle Behörde erforderlich sein.

Die „gute Führung“ ist ein bedeutsames Kriterium in vielen Rechtsbereichen, insbesondere im Strafrecht, im Arbeitsrecht und im Handelsrecht. Eine Person, die als „gut geführt“ gilt, hat bessere Chancen, bestimmte Rechte oder Privilegien zu erhalten, während eine Person, die als „nicht gut geführt“ gilt, mit bestimmten Einschränkungen oder Sanktionen rechnen muss.