Der Begriff „herrschende Meinung“ bezieht sich im juristischen Kontext auf die vorherrschende Auffassung in der Rechtswissenschaft oder Rechtsprechung zu einer bestimmten Rechtsfrage. Es handelt sich um die Meinung, die von den meisten Juristen, Richtern oder anderen Fachleuten auf dem Gebiet des Rechts vertreten wird.

Die herrschende Meinung basiert auf einer Auslegung der relevanten Gesetze, einschlägigen Rechtsprechungen und rechtswissenschaftlichen Abhandlungen. Sie dient als maßgebliche Richtlinie für die Lösung von Rechtsfällen und wird von den Gerichten in der Regel als Entscheidungshilfe herangezogen.

Es ist zu beachten, dass die herrschende Meinung nicht immer mit dem geltenden Recht übereinstimmen muss. Rechtsprechungen können sich im Laufe der Zeit ändern und neue Erkenntnisse oder Entwicklungen können zu einer Neubewertung von Rechtsfragen führen. Dennoch hat die herrschende Meinung in der Regel einen großen Einfluss auf die juristische Praxis und wird von vielen Gerichten bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.