Das Homogenitätsprinzip besagt, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden soll. Dieses Prinzip findet insbesondere im Steuerrecht Anwendung und besagt, dass Steuerpflichtige mit einer vergleichbaren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch gleich besteuert werden sollten.

Das Homogenitätsprinzip steht in enger Verbindung zum Prinzip der Steuergerechtigkeit. Es soll sicherstellen, dass Steuerpflichtige, die sich in einer vergleichbaren wirtschaftlichen und sozialen Situation befinden, auch ähnlich besteuert werden. Durch die Anwendung des Homogenitätsprinzips wird eine gleichmäßige Verteilung der Steuerlast angestrebt.

Um das Homogenitätsprinzip umzusetzen, wird die Besteuerung nach verschiedenen Kriterien, wie zum Beispiel dem Einkommen, dem Vermögen oder der Erbschaft, differenziert. Durch diese Differenzierung wird gewährleistet, dass Steuerpflichtige mit höheren Einkommen oder Vermögen auch höhere Steuerbeträge zahlen.