Der Begriff „Lebenslänglich“ bezeichnet eine Strafe im deutschen Strafrecht. Lebenslänglich wird verhängt, wenn keine festgelegte Höchststrafe für eine Straftat vorgesehen ist oder wenn der Richter von seinem Ermessen Gebrauch macht. Im Gegensatz zu anderen Strafen gibt es bei lebenslänglich keine feste Anzahl von Jahren, sondern der Verurteilte bleibt für den Rest seines Lebens im Gefängnis. Es handelt sich also um die schwerste Strafe, die im deutschen Strafrecht vorgesehen ist. Die genaue Dauer der Haft wird durch das Gericht nicht festgelegt, sondern kann im Rahmen der Maßregeln der Besserung und Sicherung durch den Strafvollzug entschieden werden. In der Regel ist eine lebenslängliche Strafe erst nach Verbüßen von 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Eine vorzeitige Entlassung kann nur durch einen begnadigenden Staatsakt erfolgen.