Leistungen zur Teilhabe an Bildung bezeichnen sämtliche Maßnahmen, die ergriffen werden, um Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen eine gleichberechtigte Teilnahme am Bildungssystem zu ermöglichen. Diese Leistungen sind in Deutschland durch das Sozialgesetzbuch IX geregelt.

Zu den Leistungen zur Teilhabe an Bildung zählen beispielsweise die Finanzierung von Schulbegleitern oder Integrationshelfern, barrierefreie Schulgebäude, technische Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Lernsoftware, sowie Nachteilsausgleiche bei Prüfungen.

Um Leistungen zur Teilhabe an Bildung zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Die zuständige Behörde prüft dann, ob eine Beeinträchtigung vorliegt und welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, um eine Teilnahme am Bildungssystem zu ermöglichen.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind ein essentieller Bestandteil des inklusiven Bildungssystems und sollen sicherstellen, dass alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Beeinträchtigungen ein Recht auf Bildung haben und in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt werden.