Die Massenentlassung ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und tritt auf, wenn ein Arbeitgeber eine größere Anzahl von Arbeitnehmern entlässt. Um als Massenentlassung zu gelten, müssen in der Regel innerhalb von 30 Tagen mindestens 20 Arbeitnehmer entlassen werden.

Das Massenentlassungsverfahren ist gesetzlich geregelt und unterliegt bestimmten Vorschriften. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat oder eine andere Belegschaftsvertretung zu informieren und zu konsultieren. Darüber hinaus muss er eine Kündigungsanzeige beim Arbeitsamt einreichen.

Das Ziel der gesetzlichen Regelungen zur Massenentlassung ist es, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Entlassungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erfolgen und eine Sozialauswahl treffen, wenn mehr Arbeitnehmer zur Verfügung stehen als gekündigt werden sollen.

Im Falle einer Massenentlassung haben die entlassenen Arbeitnehmer möglicherweise Anspruch auf eine Abfindung und können gegen die Kündigung rechtlich vorgehen, wenn das Massenentlassungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.