Das Oberlandesgericht (OLG) ist ein Obergericht und befindet sich in der mittleren Ebene der Justizhierarchie in Deutschland. Es ist die nächsthöher Instanz nach den Landgerichten und übernimmt insbesondere die Berufungsverfahren sowie weitere spezifische Zuständigkeiten.

Das Oberlandesgericht besteht aus mehreren Senaten, die für unterschiedliche Rechtsgebiete zuständig sind, wie zum Beispiel Zivilrecht, Strafrecht oder Familiensachen. Die Anzahl der Senate und deren Zuständigkeiten können von OLG zu OLG variieren. Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts sind bindend für die untergeordneten Landgerichte und können nur in bestimmten Fällen vor dem Bundesgerichtshof weiter angefochten werden.

Das OLG ist insbesondere bei komplexeren und bedeutenderen Fällen als erstinstanzliches Gericht zuständig, beispielsweise bei Amtshaftungsansprüchen gegen das Land oder bei Verfahren gegen hochrangige Amtsträger. Zudem kann das OLG auch als Revisionsinstanz tätig sein und Urteile der Landgerichte überprüfen.