Das Oberverwaltungsgericht ist ein Obergericht und spezialisiert auf Verwaltungsstreitigkeiten. Es ist die nächsthöhere Instanz nach den Verwaltungsgerichten und zuständig für Berufungsverfahren sowie weitere spezifische Rechtsstreitigkeiten im Verwaltungsrecht.

Das Oberverwaltungsgericht besteht aus mehreren Senaten, die unterschiedliche Rechtsgebiete abdecken, wie beispielsweise Baurecht, Beamtenrecht oder Ausländerrecht. Die Anzahl und Zuständigkeiten der Senate können von Oberverwaltungsgericht zu Oberverwaltungsgericht variieren. Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts sind bindend für die untergeordneten Verwaltungsgerichte, können aber unter bestimmten Voraussetzungen nochmals vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Das Oberverwaltungsgericht ist insbesondere bei komplexeren und bedeutenderen Verwaltungsstreitigkeiten erstinstanzlich zuständig. Es prüft die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und entscheidet über Klagen gegen Behörden. Zudem kann das Oberverwaltungsgericht auch als Revisionsinstanz tätig werden und Urteile der Verwaltungsgerichte überprüfen.