Das Opportunitätsprinzip ist ein Grundsatz des Strafrechts, der besagt, dass die Staatsanwaltschaft das Ermessen hat, ob sie gegen eine mögliche Straftat vorgehen will oder nicht. Es liegt in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob sie ein Strafverfahren einleitet, fortsetzt oder einstellt. Das Opportunitätsprinzip gibt der Staatsanwaltschaft eine gewisse Flexibilität bei der Verfolgung von Straftaten und erlaubt ihr, ihre begrenzten Ressourcen effizient einzusetzen.

Dieses Prinzip basiert auf der Annahme, dass das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nicht in allen Fällen gegeben ist. Es ermöglicht der Staatsanwaltschaft, Fälle einzustellen, wenn zum Beispiel die Schuld des Täters gering ist, das Verfahren kein öffentliches Interesse hat oder andere Umstände vorliegen, die eine Verfolgung nicht rechtfertigen.

Das Opportunitätsprinzip ist jedoch nicht uneingeschränkt. Es gibt bestimmte Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, ein Strafverfahren einzuleiten, unabhängig von ihrem Ermessen. Diese Straftaten werden als Antragsdelikte bezeichnet und umfassen schwerwiegende Verbrechen wie Mord oder Vergewaltigung.