Die Personalvertretung ist eine Organisationseinheit, die die Interessen der Arbeitnehmer*innen innerhalb eines Betriebs oder einer Behörde vertritt und sie gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Sie hat insbesondere die Aufgabe, die Belange der Beschäftigten zu vertreten und bei Personalangelegenheiten mitzuwirken. Die Personalvertretung besteht aus gewählten Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen und ist in der Regel auf Ebene des Unternehmens oder der Dienststelle angesiedelt.

Die Bildung einer Personalvertretung ergibt sich aus dem Personalvertretungsgesetz, das die Rechte und Pflichten der Personalvertreter*innen regelt. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Information und Anhörung bei personalrelevanten Entscheidungen des Arbeitgebers, das Recht auf Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen sowie das Recht auf Beteiligung an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen.

Die Personalvertretung hat sowohl eine beratende als auch eine entscheidungsbefugte Funktion. Sie verhandelt mit dem Arbeitgeber über Angelegenheiten des Personalwesens und wirkt bei Entscheidungen mit, die die Arbeitnehmer*innen betreffen. Dadurch trägt sie zur Sicherung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei und gewährleistet die Mitbestimmung der Beschäftigten in personalrechtlichen Fragen.