Die Plangenehmigung ist ein rechtlicher Akt, der im Rahmen des Planungsrechts erfolgt. Sie stellt die Genehmigung eines bestimmten Plans oder einer Planung dar, etwa zur Errichtung eines Bauwerks oder zur Änderung der Nutzung eines Grundstücks. Die Plangenehmigung wird von der zuständigen Behörde erteilt und ermöglicht die Umsetzung des Vorhabens.

Die Plangenehmigung erfolgt auf Basis eingehender Prüfungen, ob der vorgelegte Plan den rechtlichen Vorgaben und Planungszielen entspricht. Dabei werden unter anderem die örtlichen Baubestimmungen, Umweltauswirkungen, öffentliche Belange und die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt.

Die Plangenehmigung ist ein wichtiger Schritt zur Realisierung von Bauprojekten und stellt sicher, dass das Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sie dient sowohl dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger als auch dem öffentlichen Interesse. Die Einhaltung der Plangenehmigung ist verbindlich und wird von den zuständigen Behörden kontrolliert.