Ein „Rechtsbegriff, unbestimmter“ beschreibt einen Begriff im juristischen Kontext, bei dem der Gesetzgeber bewusst auf eine präzise Definition verzichtet hat. Diese bewusste Unbestimmtheit ermöglicht es den Gerichten, den Begriff je nach Einzelfall auszulegen und anzuwenden.

Unbestimmte Rechtsbegriffe sind in vielen Rechtsgebieten zu finden, da bestimmte Sachverhalte nicht exakt und klar definiert werden können. Ein Beispiel für einen unbestimmten Rechtsbegriff ist „gute Sitten“, der im Zivilrecht verwendet wird. Der genaue Inhalt dieses Begriffs kann je nach Kontext variieren und wird von den Gerichten im Einzelfall festgelegt.

Die Interpretation unbestimmter Rechtsbegriffe erfolgt durch die judikative Gewalt, also die Gerichte. Sie berücksichtigen dabei den Sinn und Zweck der jeweiligen Vorschrift sowie die Gesetzesmaterialien. Die Auslegung muss dabei stets im Einklang mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und dem Gerechtigkeitsgedanken stehen.

Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe birgt jedoch auch gewisse Risiken. Eine zu weite Auslegung kann zu einer unangemessenen Einschränkung von Rechten führen, während eine zu enge Auslegung die Durchsetzung von bestimmten Normen erschweren kann. Die Abgrenzung und Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe ist daher eine anspruchsvolle Aufgabe für die Gerichte.