Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat. Sie stellt eine rechtliche Bindung her und bestimmt das Verhältnis zwischen Individuum und Staat. Die Staatsangehörigkeit kann entweder durch Geburt (ius soli) oder durch Abstammung (ius sanguinis) erworben werden. In einigen Ländern ist auch eine Einbürgerung möglich.

Die Staatsangehörigkeit verleiht bestimmte Rechte und Pflichten. Dazu gehören unter anderem das Wahlrecht, der Schutz des Staates im Ausland, der Zugang zu sozialen Leistungen und das Recht auf konsularischen Beistand. Gleichzeitig müssen Staatsangehörige aber auch die Gesetze des Staates einhalten und sich an dessen Rechtssystem binden.

Die Staatsangehörigkeit kann auch den Status einer Person in Bezug auf Aufenthalt und Arbeit in anderen Ländern beeinflussen. Je nach den bilateralen Abkommen zwischen Staaten kann es bestimmte Erleichterungen oder Einschränkungen für Staatsangehörige geben, die in einem anderen Land leben oder arbeiten möchten.