Das Standesamt ist eine staatliche Behörde, die für die Beurkundung von Personenstandsfällen zuständig ist. Dazu gehören insbesondere Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle. Das Standesamt hat die Aufgabe, die entsprechenden Urkunden auszustellen und die Personenstandsbücher zu führen.

Um rechtlich geschützte Rechte und Pflichten zu erlangen, ist in vielen Fällen die Registrierung beim Standesamt erforderlich. Die Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft zum Beispiel kann nur durch das Standesamt erfolgen und bedarf einer entsprechenden Anmeldung. Das Standesamt prüft dabei die erforderlichen Voraussetzungen und stellt nach der Hochzeit die Heiratsurkunde aus. Ebenso wird die Geburt eines Kindes beim Standesamt beurkundet und die Geburtsurkunde ausgestellt.

Das Standesamt hat auch die Aufgabe, Sterbefälle zu registrieren und entsprechende Sterbeurkunden auszustellen. Diese Urkunden werden unter anderem für die rechtlichen Regelungen wie Erbschaftsangelegenheiten und Versicherungsansprüche benötigt.

Die Zuständigkeiten und Aufgaben des Standesamtes können je nach Land und Rechtsordnung variieren. In Deutschland ist das Standesamt meistens bei der Kommunalverwaltung angesiedelt.